Klausel 8: Betrieb
Anforderungen (Klauseln 4–10)
Klausel 8 – Betrieb
Jetzt wird gehandelt. Klausel 8 ist die „Do"-Phase des PDCA-Zyklus: Die in Klausel 6 gemachten Pläne werden in die Tat umgesetzt. Sie ist erstaunlich kurz – weil sie auf den Prozessen aus Klausel 6 aufbaut.
8.1 Betriebliche Planung und Steuerung
Die Organisation muss die Prozesse planen, umsetzen und steuern, die nötig sind, um die Sicherheitsanforderungen zu erfüllen und die Maßnahmen aus Klausel 6 umzusetzen. Dazu gehört:
- Kriterien für die Prozesse festlegen und danach steuern;
- dokumentierte Information in dem Maß vorhalten, das Vertrauen schafft, dass Prozesse wie geplant laufen;
- geplante Änderungen steuern und unbeabsichtigte Änderungen samt Folgen überprüfen;
- ausgegliederte Prozesse (Outsourcing) bestimmen und kontrollieren.
Der letzte Punkt ist wichtig: Auslagern entbindet nicht von der Verantwortung – siehe Lieferantenbeziehungen.
8.2 Risikobeurteilung durchführen
Während 6.1.2 den Prozess definiert, verlangt 8.2 die tatsächliche Durchführung der Risikobeurteilung – in geplanten Abständen oder bei wesentlichen Änderungen. Die Ergebnisse werden dokumentiert.
8.3 Risikobehandlung umsetzen
Entsprechend setzt 8.3 den Risikobehandlungsplan um. Auch hier: dokumentierte Information über die Ergebnisse aufbewahren.
Das Zusammenspiel Klausel 6 ↔ 8
Klausel 6 (PLAN) Klausel 8 (DO) ───────────────── ────────────── 6.1.2 Prozess definieren ──► 8.2 Risikobeurteilung durchführen 6.1.3 Plan erstellen ──► 8.3 Risikobehandlung umsetzen 6.2 Ziele setzen ──► 8.1 Prozesse steuern & Maßnahmen leben
Wo die Maßnahmen sichtbar werden
In Klausel 8 erwachen die Anhang-A-Maßnahmen zum Leben: Backups laufen, Zugänge werden verwaltet, Vorfälle werden behandelt, Patches eingespielt. Die Norm-Klausel selbst bleibt abstrakt – das konkrete „Wie" steht in den Maßnahmen und im Leitfaden ISO 27002.
Welcher PDCA-Phase entspricht Klausel 8 (Betrieb)?