Vorfallmanagement (5.24–5.28)
A.5 Organisatorische Maßnahmen
Wenn doch etwas passiert
Keine Sicherheit ist perfekt. Die Maßnahmen 5.24–5.28 regeln das Management von Informationssicherheitsvorfällen (Incident Management) – damit aus einem Ereignis kein Desaster wird. Erst eine geübte Reaktion begrenzt den Schaden.
Ereignis vs. Vorfall
Ein wichtiger Begriffsunterschied:
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Ereignis (Event) | eine festgestellte Auffälligkeit – noch unklar, ob relevant |
| Vorfall (Incident) | ein Ereignis, das die Sicherheit tatsächlich gefährdet |
5.24 Planung & Vorbereitung
Bevor etwas passiert: Prozesse, Rollen und Verantwortlichkeiten für die Vorfallbehandlung definieren, einführen und kommunizieren. Dazu gehören ein Incident-Response-Plan, Eskalationswege und Kontakte (auch zu Behörden, 5.5).
5.25 Beurteilung & Entscheidung
Eingehende Ereignisse werden beurteilt und es wird entschieden, ob sie als Vorfall eingestuft werden – inklusive einer Kategorisierung und Priorisierung (Schweregrad).
5.26 Reaktion auf Vorfälle
Auf Vorfälle wird gemäß dokumentierten Verfahren reagiert. Der typische Lebenszyklus:
Erkennen ─► Eindämmen ─► Beseitigen ─► Wiederherstellen ─► Nachbereiten (detect) (contain) (eradicate) (recover) (lessons learned)
5.27 Erkenntnisse aus Vorfällen
Lessons Learned: Aus jedem Vorfall werden Erkenntnisse gezogen, um Maßnahmen zu stärken und Wiederholungen zu verhindern. Das verbindet sich direkt mit den Korrekturmaßnahmen (Klausel 10) – Symptom und Ursache angehen.
5.28 Sammeln von Beweismaterial
Verfahren für Ermittlung, Sammlung, Beschaffung und Aufbewahrung von Beweismaterial (digitale Forensik). Beweise müssen so gesichert werden, dass sie vor Gericht oder bei Versicherungen Bestand haben – Stichworte: Integrität (Hashing), lückenlose Beweiskette (Chain of Custody).
Bezug zu Meldepflichten
Bei Vorfällen mit personenbezogenen Daten können gesetzliche Meldefristen gelten (z. B. 72 Stunden nach DSGVO). Solche Pflichten gehören in den Plan aus 5.24 – Hand in Hand mit der Kommunikation (Klausel 7.4) und der Meldung durch Mitarbeitende (6.8).
Was ist der Unterschied zwischen einem Sicherheits-„Ereignis" und einem „Vorfall"?