Internes Audit (9.2)
Anforderungen (Klauseln 4–10)
Klausel 9.2 – Internes Audit
Das interne Audit ist der eingebaute Selbstcheck des ISMS. Die Organisation prüft in geplanten Abständen, ob ihr ISMS:
- die eigenen Anforderungen (Richtlinien, Verfahren) erfüllt;
- die Anforderungen der Norm ISO/IEC 27001 erfüllt;
- wirksam umgesetzt und aufrechterhalten wird.
Es ist das Trockentraining vor dem externen Zertifizierungsaudit – wer hier ehrlich prüft, erlebt vor Ort keine bösen Überraschungen.
Das Auditprogramm (9.2.2)
Die Organisation muss ein oder mehrere Auditprogramme planen. Diese legen fest: Häufigkeit, Methoden, Verantwortlichkeiten, Planungsanforderungen und Berichterstattung. Die Häufigkeit richtet sich nach der Bedeutung der Prozesse und nach Ergebnissen früherer Audits – kritische oder zuletzt auffällige Bereiche werden öfter geprüft.
Unabhängigkeit & Objektivität
Die Auditoren müssen objektiv und unparteiisch sein. Die wichtigste Regel: Niemand auditiert seine eigene Arbeit. In kleinen Organisationen löst man das durch Über-Kreuz-Prüfung oder externe Auditoren. Wichtig: Ein interner Audit darf von externen Dienstleistern durchgeführt werden – „intern" meint die Perspektive (1st party), nicht den Arbeitgeber.
Ablauf eines Audits
1. Planung → Auditplan, Umfang, Kriterien 2. Durchführung → Interviews, Stichproben, Nachweise prüfen 3. Feststellungen→ Konformität / Abweichung / Verbesserungspotenzial 4. Bericht → an die relevante Leitung 5. Nachverfolgung→ Korrekturmaßnahmen (Klausel 10) überwachen
Feststellungen
| Befund | Bedeutung |
|---|---|
| Konformität | Anforderung erfüllt |
| Abweichung (NC) | Anforderung nicht erfüllt → Korrekturmaßnahme |
| Verbesserungspotenzial | konform, aber besser machbar |
Nachweise
Das Auditprogramm, die Auditergebnisse und die Berichte müssen als dokumentierte Information aufbewahrt werden. Sie sind eine wichtige Eingabe für die Managementbewertung. Methodische Hilfe gibt ISO/IEC 27007 (Leitfaden für ISMS-Audits) und ISO 19011.
Welche Grundregel gilt für interne Auditoren?